Willkommen bei Kramer und Partner
Ihre Fachanwälte für IT- und IP-Recht
Mit unseren Fachanwälten für IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz (IP) und einem IT-Sachverständigen können wir Sie mit gebündelter Sachkompetenz umfassend beraten, begleiten und Ihre Interessen vertreten. Wir finden gemeinsam mit Ihnen praxisnahe rechtssichere Lösungen nach Ihren Bedürfnissen.
Unsere Leistungsbereiche
Verträge für das IT-Recht
Unsere Kernkompetenz: Erstellung und Beratung für unterschiedliche Vertragstypen.
E-Commerce /
Mobile Commerce
Leistungen: Erstellung und Prüfung von AGB, Wesiten-Check und weitere Beratung.
Gewerblicher Rechtsschutz
Beratung in den Bereichen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.
Datenschutz /
IT-Sicherheit
Beratung zum Datenschutz, zu IT-Sicherheit, zu Know-how-Schutz und Geheimnisschutz.
Prozessführung / Sachverständigen-gutachten
Unsere Vernetzung und Expertise ermöglicht eine umfassende Unterstützung.
Gesellschaftsrecht
Umfassendes wirtschaftliches und zukunftsorientiertes Denken im Fokus.
Unsere aktuellen Neuigkeiten aus dem IT- und IP-Recht
Unsere Blogs
Anbieterwechsel nach dem Data Act (DA) Informationspflichten Teil I
Informationspflichten Die Idee hinter den Informationspflichten ist der aufgeklärte Kunde, der sich bereits zum Zeitpunkt des Abschluss des Vertrags über den Betrieb der Cloud Services darüber bewusst ist, welche Kosten und Probleme für ihn bei einem möglichen Wechsel entstehen. Diese
Anbieterwechsel nach dem Data Act (DA) Vertragliche Pflichten Teil 4/2
Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, welche Risiken für die Verfügbarkeit der einzelnen Services bei einem Wechsel bestehen. Was insofern besteht, ist eine Verpflichtung des alten Anbieters, den Kunden bei der Erarbeitung der Exit- Strategie zu unterstützen.
Anbieterwechsel nach dem Data Act (DA) Vertragliche Pflichten Teil 4/1
Art 25 DA: Inhalt des Vertrags Der Artikel 25 DA ist ein tiefer Eingriff in die Vertragsautonomie, der sich eigentlich nicht begründen lässt. Der Artikel 25 DA ordnet an, dass die Anbieter von Cloud- Services mit dem Kunden einen Vertrag